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Pendlerpauschale geknickt

23 01 2008
Der Bundesfinanzhof in München hat heute die Neuregelung der Pendlerpauschale geknickt.
Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass seit Anfang 2007 die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten, so das Urteil.

Die endgültige Klärung steht aber noch aus, denn nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann die Neuregelung der Pendlerpauschale gerichtlich aussetzen. Das Urteil der Finanzrichter dürfte aber wohl Signalwirkung für die obersten Richter Deutschlands haben.

Freuen dürfen sich mit Sparprotz somit also ruhig schon mal alle, die im letzten Jahr den Sparprotz-Tipp "Pendlerpauschale - jetzt noch bis Ende November Freibetrag sichern" befolgt haben ...*-)

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