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Jetzt aber schnell! Was Sie noch in 2007 erledigen sollten

29 12 2007
Uups! 2007 ist so gut wie rum. Tipps was Sie unbedingt noch in 2007 regeln sollten, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, sowie einige zusätzliche Prüfposten finden Sie in nachfolgender Checkliste.
  • Außergewöhnliche Belastung: hatten Sie in 2007 besondere Aufwendungen zum Beispiel für Krankheitskosten, eine Beerdigung oder Ihre Scheidung? Steht vielleicht gleich zu Beginn 2008 noch eine größere Ausgabe an, etwa weil Sie Zahnersatz benötigen? Sie könnten Ihrem Zahnarzt noch bis Silvester 2007 eine Vorauszahlung leisten und so Ihren steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwand zu komprimieren. Ihre Chance, den Betrag als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen zu bekommen steigt dadurch. Denn das Finanzamt berechnet entsprechend der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, was Sie pro Jahr aus der eigenen Geldbörse für solche Ausgaben zu tragen haben. Beispiel: bei einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro sind das für eine Familie mit einem oder zwei Kindern 3 %, bei 30.000 Euro Verdienst demnach 900 Euro. Je mehr also noch in 2007 zusammenkommt, desto besser für Sie - je mehr auf die Jahre verteilt wird, desto ungünstiger, da ja jeweils der zumutbare Betrag vom kalenderjährlichen Aufwand abgezogen wird


  • Autounfälle: haben Sie 2007 einen Unfall verschuldet und dem Besitzer des anderen Wagens den Schaden von vielleicht 400 Euro zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt, weil Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt retten wollten? Und ist inzwischen noch ein Unfall hinzugekommen, den Sie verursacht haben? Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl für den zweiten als auch nachträglich für den ersten Unfall in Anspruch nehmen. Das müssen Sie dihrer Versicherung spätestens bis Silvester 2007 gemeldet haben. Für einen im Dezember 2007 passierten zweiten Unfall haben Sie noch eine Nachmeldefrist bis Ende Januar 2008. Auch die Vollkaskoversicherung können Sie so verspätet in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich aber in beiden Fällen vorher von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob sich das Deal für Sie auch wirklich lohnt! Denn es wird ja ihr Schadenfreiheitsrabatt in Mitleidenschaft gezogen! Hier gilt der Grundsatz: Die Zahl der Unfälle entscheidet über den Umfang der Rückstufung, nicht die Höhe der gesamten Schäden. Umgekehrt können Sie einen von Ihrer Versicherung bereits regulierten Kleinschaden (bis 500 Euro) zurückzahlen. Das rettet den Schadenfreiheitsrabatt, falls er sich verschlechtert haben sollte. Hinweis: Optimieren Sie ihre KFZ-Versicherung. Hinweise dazu finden Sie z.B. in diesem Beitrag. Sparprotz hilft ihnen auch mit einem kostenlosen Online KFZ-Versicherungscheck


  • Zahnersatz: sind Sie gesetzlich krankenversichert und waren Sie seit 2003 wenigstens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, in 2007 aber noch nicht? Dann sollten Sie auf jeden Fall bis Ende Dezember 2007 Ihre Zähne untersuchen lassen. Sonst bekommen Sie, wenn Sie 2008 Zahnersatz benötigen, von Ihrer Krankenkasse nur einen Zuschuss von 50 % zum so genannten Festbetrag, den die Kasse für die Berechnung zugrunde legt. Bei lückenlosem Zahnarztbesuch 2003 bis 2007 dagegen steigt der Zuschuss auf 60 %. Und wenn Sie einen jährlichen Zahnarztbesuch seit 1998 nachweisen können, dann würde im Jahr 2008 ein Zahnersatzzuschuss von 65 % fällig – vorausgesetzt Sie könnne 2007 mindestens einen Zahnarztbesuch nachweisen! Tipp: versichern Sie ihre Gesundheit optimal. Sparen Sie beim Tarif und nicht bei den Leistungen. Sparprotz.de hilft ihnen mit einem kostenlosen Online-Versicherungscheck


  • Betriebskosten (Nebenkosten bei Mietwohnungen): hat Ihr Vermieter Ihnen die Betriebskostenabrechnung für 2006 noch nicht geschickt? Geschieht das auch nicht bis zum 31. Dezember 2007 (wenn ihr Abrechnungszeitraum – wie meistens - das Kalenderjahr umfasst), dann brauchen Sie eine etwaige Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Ihr Anspruch auf Abrechnung bleibt bestehen – um zum Beispiel festzustellen, ob statt einer Nachzahlung eine Erstattung überzahlter Betriebskosten fällig ist. Bloss nachzahlen müssen Sie in diesem Fall nicht.


  • Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen: wollen Sie Ihre privat genutzten Wohnräume renovieren? Oder Ihren Garten winterfest machen? Und können Sie dafür dann offizielle Rechnungen externer Firmen (zum Beispiel Malermeister, Fensterputzer, Gärtner) vorlegen? Dann dürfen Sie 20 % des Aufwandes für solche „haushaltsnahen Dienstleistungen“ von Ihrer Steuerschuld absetzen – höchstens 600 Euro (bei 3.000 Euro Aufwand). Voraussetzung: Die Rechnung wurde per Überweisung, also nicht bar bezahlt. Geschieht das noch bis Ende 2007, so mindern Sie für 2007 Ihre zu zahlenden Steuern – nicht nur das steuerpflichtige Einkommen. Entsprechendes gilt für Handwerkerleistungen, die in 2007 Ihr Haus/Ihre Wohnung auf Vordermann gebracht haben (Modernisierung von Bädern, Austausch von Fenstern usw.)


  • Kindergeld: kommt das Einkommen Ihres volljährigen Kindes, das sich in der Ausbildung befindet, dem „kindergeldschädlichen“ Einkommensfreibetrag im Jahr gefährlich nahe (7.680 Euro plus 920 Euro Arbeitnehmerfreibetrag plus Sozialversicherungsbeiträge)? Prüfen Sie, ob Sie durch den Kauf von beruflich benötigten Büchern, ferner durch Semestergebühren und Aufwendungen für die Fahrten zur Berufsschule oder Universität usw. unter der Freigrenze bleiben können. Ein einziger Cent mehr als der individuell für Ihr Kind errechnete Betrag auf dem Konto Ihres Kindes killt das Kindergeld von mindestens (154 x 12 =) 1.848 Euro im Jahr


  • Mini-Job: arbeiten Sie nebenbei auf 400-Euro-Basis und verdienen Monat für Monat den höchstmöglichen Betrag, so sollten Sie aufpassen, dass Ihnen der Vorteil der Brutto = Netto-Auszahlung nicht durch eine Sonderzahlung am Jahresende vermasselt wird. Denn dann tritt rückwirkend sowohl Sozialversicherungs- als auch Steuerpflicht ein. Besser ist es also, wenn ihr Arbeitgeber Sie steuerfrei belohnt, etwa durch Übernahme von Kindergartenbeiträgen oder einen Wegezuschuss (wofür ihr Arbeitgeber dann eine Pauschalsteuer trägt). Übrigens: Auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann die Vorteile eines 400-Euro-Jobs aushebeln (wenn nämlich zum Beispiel 13 statt 12 x 400 Euro im Jahr gezahlt werden). Wollen Sie das vermeiden, der verzichten Sie auf das Weihnachtsgeld oder reduzieren ihre Arbeitszeit so, dass im Ergebnis maximal 4.800 Euro Verdienst im Jahr herauskommen - inklusive Weihnachtsgeld


  • Rentenbeiträge: entgegen landläufiger Meinung müssen Beiträge freiwillig Rentenversicherter für das laufende Jahr nicht bis zum 31. Dezember auf dem Konto der gesetzlichen Rentenversicherer eingegangen sein. Es genügt, wenn dies bis zum 31. März für das Vorjahr geschieht. Aber Obacht: tritt zwischenzeitlich der „Versicherungsfall“ ein (Beispiel: eine Erwerbsminderung), so wird ihre Rente nur aus den bis dahin entrichteten Beiträgen berechnet. Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Beitragszahlung! Der Mindestbeitrag macht für das Jahr 2007 78 Euro monatlich aus, der höchste 1.044,75 Euro


  • Riesterrente: sind Sie rentenversicherungspflichtig oder Ehepartner eines Rentenpflichtversicherten? Haben Sie für 2007 noch nicht „geriestert“? Dann wird es höchste Zeit, einen privaten Altersvorsorgevertrag abzuschließen – wenn Sie die staatlichen Zulagen von bis zu 114 Euro plus 138 Euro je Kind nicht verschenken wollen. Sie können wählen zwischen privaten Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen. Die Stiftung Warentest wirbt: Ein Riestervertrag lohnt sich wegen der staatlichen Beteiligung auf jeden Fall – auch wenn das Unternehmen, das den Vertrag durchführt, ausnahmsweise am Ende keine Gewinne gutschreiben sollte. Ein Minus kann auf keinen Fall dabei herauskommen. Sie riestern noch nicht? Rasch Handeln! Online auf Sparprotz.de den günstigsten Anbieter ermitteln und abschließen ...


  • Steuererklärung: haben Sie Ihre Steuererklärung für 2005 noch nicht gemacht? Dann können Sie das noch bis zum 31. Dezember 2007 nachholen, sonst gehen Erstattungsansprüche für 2005 verloren. Besser ist es ohnehin, die Steuererklärung jeweils zeitnah zu machen (also z.B. also im Frühjahr 2008 für 2007). Sie geben dem Fiskus sonst unnötig ein zinsloses Darlehen. Wer in Zeitnot gerät, kann eine mögliche Steuererstattung auch noch dadurch sichern, dass er den 4-seitigen Mantelbogen der Steuererklärung sowie die Anlage N mit dem Jahresverdienst und der bereits gezahlten Jahreslohnsteuer einreicht und im Begleitbrief darauf hinweist, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Viele Steuerzahler sind ohnehin verpflichtet, die Steuererklärung bis zum 31. Mai für das Vorjahr einzureichen, zum Beispiel Eheleute, die nach den Steuerklassen III/V besteuert werden oder wenn auf der Steuerkarte ein Freibetrag notiert war oder wenn neben dem Hauptberuf ein steuerpflichtiger Zweitjob ausgeübt wurde. (Der Bundesfinanzhof hat zwar in einem Urteil die Frage angesprochen, ob die 2jährige Ausschlussfrist für die freiwillige Steuerveranlagung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es empfiehlt sich aber dennoch nicht, den Erstattungsantrag für 2005 ohne Not in das Jahr 2008 zu verschieben). Sparprotz-Tipp: Bei der Steuererklärung hilft folgende Software optimal: Bildsteuer - Die Geld-zurück-Software - Sie haben schließlich nichts zu verschenken - oder?


  • Resturlaub: haben Sie noch Urlaub für 2007 zu bekommen? Nehmen Sie ihn bis zum 31. Dezember 2007. Alternativ vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass der Urlaubsrest auf 2008 übertragen wird. Verpflichtet dazu ist Ihr Chef, wenn Sie 2007 Ihren Urlaub noch nicht (voll) genommen haben, weil im Betrieb zuviel zu tun war, weil Sie krank geworden sind oder ein anderer persönlicher oder betrieblicher Grund vorlag, den Urlaub zu verschieben. „Übertragener“ Urlaub muss bis spätestens zum 31. März 2008 genommen sein, sonst verfällt er (wenn tarifvertraglich nichts Günstigeres gilt). P.S.: Wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie ihren Resturlaub verbringen wollen - unschlagbare Angebote für günstige Traumreisen finden Sie z.B. hier: Click&Mix bei Expedia.de


  • Bausparen: Sie sind Bausparer und haben Anspruch auf die Wohnungsbauprämie? Das ist dann der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 25.600/51.200 Euro pro Jahr (alleinstehend/verheiratet). Brutto ist das wesentlich mehr (je nach individuellen Verhältnissen). Zahlen Sie für 2007 den höchstmöglichen Bausparbetrag ein: 512/1.024 Euro, dann gibt’s die maximale Prämie von rund 45/90 Euro. Sie haben noch keinen Bausparvertrag? Rasch Online abschließen, z.B. bei der Quelle Bausparkasse - Baufinanzierung mit dem Testsieger bei FINANZtest seit 1997!


  • Werbungskosten 2007: sie sind Arbeitnehmer und 2007 – etwa mit der Pauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle – bereits bei 920 Euro angelangt? Dann hilft ihnen jeder Euro, den Sie zusätzlich für Werbungskosten ausgeben, Steuern sparen! Das können zum Beispiel Fachbücher sein (Achtung: Das Finanzamt verlangt die Angabe des Titels auf der Quittung!) oder neue Möbel für Ihr häusliches Arbeitszimmer (dessen steuerliche Anerkennung zwar ab 2007 weitgehend abgeschafft wurde, was aber nicht für benötigte Arbeitsmittel gilt, sondern nur für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Mietkosten) oder eine berufliche Fortbildungsveranstaltung. Außerdem: Vergessen Sie nicht, Ihre Gewerkschaftsbeiträge anzugeben, falls Sie Mitglied sind


  • Werbungskosten 2008: sind Ihre Werbungskosten in 2008 voraussichtlich höher als 1.520 Euro (920 Euro Pauschbetrag plus wenigstens 600 Euro zusätzlich) , so können Sie durch Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Steuerkarte erreichen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ab Januar 2008 weniger Steuern abzieht. Allerdings wird es grundsätzlich schwerer, die Bedingungen dafür zu erfüllen, weil zum Beispiel die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zum 1. Januar 2007 gestrichen wurde. Dennoch sollten Sie Ihren Antrag auch auf die ersten 20 Kilometer ausdehnen, da das Bundesverfassungsgericht 2008 darüber entscheidet, ob die Streichung rechtmäßig war. Bis dahin bleibt es bei der Berücksichtigung – mit dem Risiko, dass Sie Steuern plus Zinsen nachzahlen müssen, falls in Karlsruhe gegen die Steuerzahler entschieden werden sollte

(Checkliste frei nach Wolfgang Büser)


Viel Erfolg beim Jahresendspurt! Auf ein sparreiches 2008!



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29 12 2007
Hurtig,hurtig! Checkliste zum Jahresendspurt
2007 haben wir quasi fertig. Doch halt, war da nicht noch was? Wer durch den bevorstehenden Jahreswechsel keine finanziellen Nachteile erleiden will, muss sich jetzt sputen. Im folgenden Beitrag auf Sparprotz.de finden Sie eine Checkliste zum Jahres
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Aufgenommen: Dec 29, 12:37

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